Was für etliche große Unternehmen schon seit Längerem Routine ist, kommt im neuen Jahr nun auch auf viele andere zu: Für das zurückliegende Geschäftsjahr 2017 müssen sie erstmals einen so genannten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.
Beratungsbedarf steigt
In der obligatorischen Bestandsaufnahme legen sie Rechenschaft darüber ab, wie sie ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung gerecht werden. Damit dürfte der Beratungsbedarf für diesen Aspekt der Außendarstellung eines Unternehmens ab 2018 steigen. Schon im verstrichenen Jahr kamen eine Fülle von einschlägigen Informationsangeboten und Softwarelösungen auf den Markt.
Wirkung auch auf Mittelständler
Die neue Verpflichtung setzt eine EU-Vorgabe um. Sie gilt für kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen, die mehr als 500 Mitarbeiter haben. Weiteres Kriterium ist, dass ihre Umsatzerlöse über 40 Millionen Euro liegen oder die Bilanzsumme mehr als 20 Millionen Euro beträgt. Jedoch können auch kleine und mittelständische Firmen als Zulieferer betroffen sein. Denn ihr großer Geschäftspartner dürfte von ihnen Informationen für seinen Nachhaltigkeitsbericht anfordern. Die Rechenschaftspflicht umfasst nämlich auch die Lieferkette.
Erheblicher Zeitaufwand
Wer die im vergangenen Jahr beschlossene Neuerung als lästige neue Pflicht vor sich herschob, könnte nun vom erforderlichen Aufwand überrascht werden. Nach Schätzungen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) kann die Arbeit an einem Nachhaltigkeitsbericht bis zu einem halben Jahr in Anspruch nehmen. Unter anderem ist Auskunft zu geben über die Beachtung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten, soziale Verantwortung, Korruptionsbekämpfung und natürlich Umweltbelange. Dazu zählen Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung und die Nutzung fossiler oder erneuerbarer Energie. Ökologische Gesichtspunkte können durchaus auch für Finanzprodukte eine Rolle spielen, etwa als Entscheidung für umweltfreundliche Anlage- und Finanzierungsstrategien. Leitlinie für die Erfüllung der Berichtspflicht ist unter anderem der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). In einem Geleitwort für dessen 2017 aktualisierte Fassung urteilte Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Nachhaltigkeit ist eine Frage der ökonomischen Vernunft, der ökologischen Notwendigkeit und des sozialen Selbstverständnisses.“ 2018 dürfte einigen Unternehmen klar werden: Sie ist auch eine Frage des Arbeitsaufwands.
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