Täglich steigt die Zahl der Firmenaccounts bei Facebook, Twitter & Co. Doch kaum ist das Profil angelegt, fängt die Arbeit erst an: Woher täglich die Inhalte bekommen, die interessant und nutzwertig für die Zielgruppe sind? Und woher die Fotos dazu? Wer keine Kommunikationsagentur beauftragen will, tappt schnell in rechtliche Fallen.
Nicht selten werden zum Beispiel Fotos gepostet, die Dritten gehören und teure Klagen nach sich ziehen können.
Die Einhaltung des Urheberrechtes und das Recht am eigenen Bild sind die „Basics“ des Social-Media Rechts. Fotos von Menschen erfordern zum Beispiel – sofern diese zu erkennen sind – das Einverständnis der abgebildeten Personen. Wichtig bei allen Fotos ist, dass die Rechte zur Veröffentlichung und Vervielfältigung bei Ihnen liegen. Das gilt auch für Fotos, auf denen man selbst zu sehen ist, die aber ein Dritter gemacht hat. Die Urheberrechte liegen dann beim Fotografen, das Recht am eigenen Bild allerdings bei Ihnen – sofern Sie keine Person der Zeitgeschichte sind.
Darüber hinaus sind weitere Aspekte bei fremden Nutzerbeiträgen, der Nutzung von Firmenlogos und der Einbettung von Social Buttons auf der eigenen Website zu beachten. Nur ein Beispiel:
Für die Einbettung eines Like- oder Follow-Buttons für Facebook beziehungsweise Twitter braucht es eine datenschutzrechtlich passende Lösung – damit nicht, ohne Einwilligung der Nutzer, Daten an Facebook & Co gesendet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Im Übrigen haben auch Twitter und Facebook festgelegt, wie deren Marken verwendet werden dürfen. Neben der Abbildung des Logos ist geregelt, in welchem Kontext die Marke Facebook auftauchen darf und wie der Begriff „Facebook“ zu verwenden ist. Nachzulesen hier: https://en.facebookbrand.com/guidelines/brand
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